· Was?

Leihen Sie die Schwimmschuhe für Veran-
staltungen wie z.B. Betriebsfeste, Sommer-
feste, Jungessellenabschied, Tagestouren.
Buchen Sie das Schwimmschuh-mobil,
Preise auf Anfrage.

 

· Wie?

Bei Verleih ab 4 Schwimmschuh-Paaren ist
die Lieferung nach Absprache möglich.

Preise für mehrere Leihtage bzw. größere
Stückzahlen erhalten Sie gerne auf Anfrage!

· Preisübersicht

Preis pro Schwimmschuh-Paar bei Selbstabholung (nach Terminabsprache):


1 Tag   25 €
2 Tage 44 €


Die Schwimmschuhe sind mit einem vorhandenen Dachgepäcktrager ohne Probleme zu transportieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kooperationspartner

Impressum
 

Impressum

 

Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 II RStV:

Gudrun Meyer-Lemke

Gartenstrasse 2

28816 Stuhr

 

Telefon 0173-7547402

 

Steuer-Nr. 46/026/21247

 

Haftungshinweis: Trotz inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Hierfür sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

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Teilnahmebedingungen

 

1. Die Kursgebühr ist in voller Höhe - laut Angabe oben - vor Kursbeginn zu zahlen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, ob u. wann u. unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse der Krankenkasse gewährt werden. Die Beantragung derartiger Zuschüsse ist allein Sache des Kursteilnehmers.

2. Bei Kursen, die die Krankenkasse bezuschusst, wird bei regelmäßiger Teilnahme zum Kursende eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, die bei der Krankenkase eingereicht werden kann.

3. Rücktrittsmöglichkeit des Teilnehmers siehe Angabe im Anmeldebogen oben. Tritt der Teilnehmer später von seinem Vertrag zurück, wird die Kursgebühr gemäß §615 BGB in vollem Umfang fällig. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

4. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, den Kurs abzusagen. Die Kursgebühr wird erstattet. Findet ein einzelner Termin wegen Krankheit des Kursleiters, schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen vom Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht statt, wird der Termin nachgeholt. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen gemäß §616 BGB nicht zur Rückforderung der Kursgebühr berechtigt.

5. Der Teilnehmer ist spätestens zu Beginn des Kurses verpflichtet, dem Trainer alle aktuellen und chronischen Umstände mitzuteilen, die seine Leistungsfähigkeit und seinen Gesundheitszustand beeinträchtigten.

6. Über die medizinische Unbedenklichkeit zur Teilnahme am Kurs trotz der Gesundheitsbeeinträchtigung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aus, die auf einer unterlassenen oder falschen Mitteilung hierüber beruhen, soweit der Veranstalter aufgrund des allgemeinen Erscheinungsbildes des Teilnehmers die Körper- und Gesundheitsgefahren nicht selbstständig erkennen kann.

7. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Von diesem Rechtsausschluss ausgenommen sind Ansprüche aus Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Ich bin mit der Speicherung der personenbezogenen Teilnehmerdaten zum Zwecke der Organisation/Verwaltung und Information, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden. Ich habe jederzeit das Recht, vom Veranstalter Auskunft über meine persönlichen Daten zu erhalten.

 

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